Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Gunzenhausen ist bemüht, ihre Website(s) und mobile(n) Anwendung(en) im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.1200-gunzenhausen.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit den Vorgaben der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerischen E-Government-Verordnung – BayEGovV) teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit der BayEGovV
- Zitate, Grußworte sind teilweise nicht explizit ausgezeichnet (WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen).
- Autocomplete Funktion (automatisches Ausfüllen) für Formularfelder (Name, Vorname, etc.) fehlen oder sind nicht durchlaufend ausgezeichnet. (WCAG Erfolgskriterium 1.3.5)
- Navigation: Menüsteuerung Schließen funktioniert noch nicht und die Untermenüpunkte öffnen sich sofort (WCAG 2.1 Erfolgskriterium 2.4.1 Blöcke umgehen).
- Alternativtexte für grafische Bedienelemente sind noch nicht überall hinterlegt (WCAG 2.1. Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte: alle verlinkten / interaktiven Grafiken und Bilder müssen mit Alternativtexten versehen werden).
- Vereinzelt ist der html Code nicht valide, z.B. auf der Kontaktseite werden die Felder doppelt vorgelesen, auf der Startseite werden Worte buchstabiert (WCAG 2.1 Erfolgskriterium 4.1.1 Syntaxanalyse).
- Das Logo ist verlinkt auf die Startseite, das ist nicht im Alternativtext angegeben (WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte).
- Zitate sind teilweise nicht explizit ausgezeichnet. Vereinzelt ist bei den Überschriften ist die Hierarchieebene nicht passend. (WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.3.1)
- Der Kontrast von Schrift auf Bildern ist an einigen Stellen zu niedrig, z.B. Weiße Schrift auf weißem T-Shirt (WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.4.3 Kontrast).
- Beschriftungen des Formularelements Suche fehlt (WCAG 2.1 Erfolgskriterium 3.3.2 Beschriftungen oder Anweisungen).
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 04.07.2021 erstellt. Sie basiert auf einer Selbstbewertung nach https://www.bitvtest.de/bitv_test/bitv_test_selbst_anwenden/selbstbewertung.html.
Die Erklärung wurde zuletzt am 04.07.2021 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.1200-gunzenhausen.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden unter datenschutzbeauftragter@gunzenhausen.de.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Stadt Gunzenhausen
Marktplatz 23
D-91710 Gunzenhausen
Telefon: 09831 508-0
E-Mail: stadt@gunzenhausen.de
Durchsetzungsverfahren
leibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV
Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html